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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sandax GmbH

 

I. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für Unternehmer i.S.v. § 14 BGB verbindlich, sofern sie in unseren Angeboten oder in unseren Auftragsbestätigungen als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend Besteller genannt) haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Vertragspartnern. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail.

 

II. Angebote und Auftragserteilung

1. Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge sind in jedem Fall für uns erst bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt haben. Maßgebend ist ausschließlich der schriftlich fixierte Vertragsinhalt unter Aufhebung aller etwaigen vorgehenden Angaben, Zusicherungen und dergleichen, die nicht in dieser Auftragsbestätigung enthalten sind. Änderungen bedürfen der Schriftform.

2. Zu unseren Angeboten gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns an den Unterlagen das Eigentum´vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

III. Preise, Zahlungsbedingungen

 

1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab Werk, ohne Verpackung, Transport und Versicherung. Die Versandkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet.

2. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar sofort netto oder per Vorkasse. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.

3. Der Besteller ist nur berechtigt, von uns schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche mit unseren Forderungen zu verrechnen.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Besteller ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen und uns bei Beschädigung unverzüglich zu unterrichten. Ferner hat der Besteller evtl. Beschädigungen auf seine Kosten sach- und fachgerecht zu beseitigen.

3. Der Besteller ist ermächtigt, den Liefergegenstand im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verkaufen. Die sich aus dieser Weiterveräußerung ergebende Kaufpreisforderung tritt der Besteller in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) hiermit im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und ermächtigen den Besteller, diese Forderung bis zu einemWiderruf selbst einzuziehen.

4. Der Besteller verpflichtet sich seinerseits, das Eigentum an dem Kaufgegenstand vorzubehalten, wenn sein Abnehmer nicht spätestens bei Übergabe des Liefergegenstandes vollständig zahlt.

5. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

 

V. Gefahrenübergang/Versand

 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Ein Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers auch bei Transport mit unseren eigenen Transportmitteln.

2. Bei Transportschäden ist vor Abnahme der Lieferung der Schaden durch die Bahn-, Post- oder Lastwagenfahrer bestätigen zu lassen. Ein Schaden, der auf Nichtvornahme einer solchen Bestätigung beruht, geht nicht zu unseren Lasten. Der Empfänger der Ware muss Unstimmigkeiten über Versand, insbesondere über abweichende Mengen sowie augenscheinliche Mängel binnen 8 Tagen schriftlich melden. Falls der Besteller nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, werden wir die Sendung auf nach unserem Ermessen bestem Wege bewirken. Werden vom Besteller keine Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann dies von uns auf Kosten des Bestellers ohne Weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht durch uns besteht jedoch nicht.

 

VI. Lieferfrist und Lagerkosten

 

1. Die Lieferzeit ist auf Grundlage des bei Auftragserteilung bekannten Arbeitsumfanges soweit voraussehbar, jedoch unverbindlich bestimmt. Sie steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass keine Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mängel an Rohstoffen oder ähnlicher Ereignisse eintreten, die die Ausführung des Auftrages erschweren. Die Lieferzeit verlängert sich in diesen Fällen um die erforderliche Zeit. Das gleiche gilt, wenn Ergänzungen des ursprünglichen Auftragsumfanges vereinbart werden.

2. Im Falle einer von uns zu vertretenen sonstigen Lieferungsverzögerung (Verzug) oder Lieferungsunmöglichkeit ist der Besteller lediglich berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind dagegen ausgeschlossen, soweit auf unserer Seite nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.

3. Wird die Lieferung und Leistung aus einem Grunde unmöglich, den weder wir noch eine der Besteller zu vertreten haben, so sind beide Parteien nur zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Vertragsanpassung an die geänderten Umstände nicht zumutbar ist. Im Falle des Rücktritts hat der Besteller uns die entstandenen Kosten zu ersetzen, mindestens pauschal 10 % des bestätigten Auftragswertes, es sei denn, er weist nach, dass unser Schaden geringer ist.

4. Wird unsere Lieferung oder Leistung vor der Abnahme durch von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört so hat der Besteller uns die bereits ausgeführte (Teil-) Lieferung und (Teil-) Leistung zu vergüten.

5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder durch Umstände verzögert, die dieser zu vertreten hat, behalten wir uns vor, dem Besteller die durch die Lagerung entstandenen Kosten sowie den Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen. Die Verpflichtung zur Tragung dieser Kosten beginnt 2 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen i.H.v. 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

 

VII. Prüfung und Abnahme der Lieferung

 

1. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die Lieferung unverzüglich nach Empfang der Sendung zu prüfen. Zeigt sich ein Mangel, so ist dieser unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügepflicht beträgt eine Woche; maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rüge bei uns. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich erfolgen.

2. Die gerügte Ware hat der kaufmännische Besteller in der Original- oder einer gleichwertigen ordnungsgemäßen Verpackung frachtfrei an uns zurückzusenden.

3. Ist der Besteller Nicht-Kaufmann im Sinne des HGB, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.

4. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

VIII. Gewährleistung und Haftung

 

1. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

2. Bei Auftreten von Sachmängeln sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu wird uns eine Frist von 30 Arbeitstagen eingeräumt. Nach fruchtlosem Fristablauf, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Ansprüchen aus der von uns zu vertretenen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch uns ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

3 Wählt der Besteller wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. § 325 BGB wird insoweit abbedungen.

4. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäße

Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produkthaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

 

IX. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

 

X. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. In diesem Fall werden die Parteien für die unwirksamen Bestimmungen zulässige Vereinbarungen treffen, die einerseits den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und andererseits dem ursprünglich gewünschten Zweck möglichst nahe kommen.

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